Stationäre Hilfen

Die „Alte Gärtnerei“ bietet mit ihrer stationären Wohngruppe einen Ort, an dem Kinder und Jugendliche ein vorübergehendes zu Hause finden können.

Das kann sein, wenn

  • das Zusammenleben zu Hause gerade nicht funktioniert.
  • der Alltag bzw. die aktuelle Familiensituation in den eigenen 4. Wänden für Eltern, Kinder und Jugendliche nur noch eine Belastung darstellt.
  • die bisherige Hilfen auf ambulanter Ebene nicht mehr ausreichen.
  • es  zu gefährdenden Situationen zu Hause kommt.

Ziel ist es durch intensive Arbeit unserer Mitarbeitenden, mit allen Beteiligten, eine Rückführung zu ermöglichen oder wenn dies nicht gelingt andere Lebensperspektiven zu erarbeiten.

Wir bieten den Menschen geschützte Räume, in denen sie zu sich kommen und über sich hinauswachsen können. Wir bieten Rückzugs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Arrangement über Tag und Nacht

Unsere Wohngruppe bietet einen sicheren Lebensort für Kinder und Jugendliche aus dem Vogelsbergkreis, die aus unterschiedlichen Gründen, nicht oder nicht mehr in ihren Familien leben können und eine Wohngruppe als soziales Lernumfeld benötigen. Hierbei erfolgt keine Spezialisierung auf eine bestimmte Problematik der Familie oder des Jugendlichen.

12 Plätze für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 18 Jahren

Das Leben in unserer Wohngruppe

In unsere Wohngruppe gibt es vorgegebene Regeln und Tagesstrukturen, um ein Zusammenleben aller zu ermöglichen. Unser pädagogischer Blick macht es möglich, dass in manchen Bereichen individuelle Absprachen getroffen werden, damit auf die aktuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden kann. Stationäre Hilfen sollen aus unserer Sicht individuell arrangiert und gestaltet werden.

Zum Leben in der Wohngruppe gehören

  • ein festes Team von Pädagog*innen, das rund um die Uhr für die Kinder und Jugendlichen ansprechbar ist
  • zusätzlich wird jedem Kind/ Jugendlichen ein Bezugsbetreuer zugeteilt
  • ein Einzelzimmer, das individuell eingerichtet werden kann
  • Besuch der Schule, Ausbildung oder weiteren Maßnahmen
  • Hausaufgaben- und Lernzeiten
  • Gemeinsame Essenszeiten
  • eine individuelle Nachmittags- und Freizeitgestaltung
  • Einzel- und Gruppenausflüge
  • Gruppenregeln und vorgegebene Tagesstrukturen, die an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können
  • ein Ämterplan mit Aufgaben für jedes Kind/ jeden Jugendlichen

Dabei stehen das Alter und der Entwicklungsstand der zu Betreuenden stets im Fokus, um passgenaue Absprachen zu treffen.

Kontakt zu Eltern und Bezugspersonen

Orientiert an der individuellen Zielvereinbarung können die Kinder und Jugendlichen so viel Zeit wie möglich zu Hause oder mit den Eltern und Bezugspersonen in der Einrichtung verbringen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Wohl und der Schutz des Kindes gewährleistet werden kann.

Hilfen können bei veränderndem Bedarf schnell angepasst und verändert werden. Denn auch wenn Kinder und Jugendliche in der Einrichtung wohnen, ist es wichtig, dass die Bindung und Beziehung zu den Eltern, der Herkunftsfamilie und der Peergroup erhalten und gestärkt bzw. wieder aufgebaut wird.

Es wird intensiv mit den Familien daran gearbeitet, dass die Beziehung zwischen den Kindern, den Jugendlichen und ihren Eltern wieder als positiv erlebt werden kann. Eltern sollen soweit wie möglich im Alltag ihrer Kinder einbezogen werden, diesen mitgestalten und weiterhin die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen.

Unser Ziel

Unser Ziel ist es, mit den jungen Menschen entweder auf eine Rückführung in die Familie hinzuarbeiten oder Grundlagen für ein selbständiges Leben außerhalb der Familie zu schaffen. Die konkreten Ziele werden in einem Hilfeplangespräch zwischen dem Kind/Jugendlichen, dessen Familie, dem Jugendamt sowie der fallführenden Fachkraft festgelegt, in einem Dokument – bei uns Zielfindung oder Wirkungskontrolle - niedergeschrieben und spätestens alle sechs Monate auf Aktualität überprüft.

Kooperation und Koordination zu anderen Einrichtungen

Stationäre Hilfen werden in HueD-Einrichtungen in Kooperation und in gemeinsamer Koordination mit dem tagesstrukturierenden und teilweise auch mit dem Bereich der aufsuchenden Hilfen konzipiert. Der Tagesablauf und die Freizeit-/Ferienangebote ebenso wie die schulische Förderung werden gemeinsam gestaltet. Es gibt gemeinsame Angebote in der Einrichtung sowie offene Angebote im Sozialraum. Hinzu kommt auch unsere Zusammenarbeit und die Vernetzungen zu anderen Institutionen (Schulen, Therapeuten etc.) oder Trägern in Lauterbach bzw. dem gesamten Vogelsbergkreis. Dadurch ist eine Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Angeboten in der Einrichtung, aber auch zu den Angeboten anderer Einrichtungen gegeben.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt im Vogelsbergkreis.

Die Verselbstständigung ist ein fester und beständiger Teil unserer pädagogischen Arbeit mit den älteren Jugendlichen, wobei sie in Einzelfällen auch bei den jüngeren Kindern anfangen kann. Die festen Regeln und Strukturen helfen dabei sich zurechtzufinden und Gewohnheiten zu entwickeln, die auch für die spätere Lebensführung sinnvoll sind. Das soziale Lernen in der Gruppe bereitet auf das spätere Leben vor, genau wie die Förderung durch den Besuch von Schule, Ausbildung, Praktika, Vereinen oder dem gezielten Kontaktaufbau/Kontaktförderung im Sozialraum. Die Jugendlichen werden mit einer steigenden Zahl von Aufgaben und Verantwortung betraut.

Zentrales Ziel der Verselbstständigung:

Bis zum Auszug sollen die Jugendlichen dazu in der Lage sein, ihr Leben verantwortungsvoll zu gestalten.

Die Jugendlichen sollen darauf vorbereitete sein die Aufgaben im eigenen Haushalt und der eigenverantwortlichen Lebensbewältigung, die rechtlichen Pflichten und die gesellschaftlichen Anforderungen selbstständig zu meistern. Grundsätzlich liegt der Verselbstständigung eine Bereitschaft des Jugendlichen zugrunde, seine Ziele zu formulieren und an seiner Lebensplanung aktiv mitzuarbeiten.

Dazu gehören aus unsere Sicht unterschiedliche Bereiche des alltäglichen Lebens, die es zu erlernen gilt:

Tagesstruktur/Alltagskompetenzen

  • Einnahme regelmäßiger Mahlzeiten
  • Erledigung von behördlichen Angelegenheiten
  • Durchführen von Tätigkeiten im häuslichen Bereich und Übernahme von organisierten Aufgaben und Pflichten (Reinigung, Einkauf etc.)
  • Gestaltung und Pflege des persönlichen Bereiches
  • Erlernen eine selbstbestimmten Mobilität, Benutzung von Verkehrsmitteln
  • Umgang mit dem eigenen Geld (Budget), Finanzpläne erstellen /monatlich Ein- und Ausgaben planen, Klärung wie das nötige Einkommen zur selbständigen Lebensführung erworben wird
  • Teilhabe an freizeitpädagogischen Angeboten, lernen betreuungsfreie Zeiten eigenverantwortlich zu gestalten
  • Beteiligung an Einzel-/Gruppengesprächen
  • Unterstützung bei der Suche nach einem eigenen Haushalt/eigener Wohnung/WG

Bildung, Schule und berufliche Orientierung

  • Einen hohen Stellenwert nimmt die Unterstützung und Sicherung von Schulbesuch, Praktika, Förderlehrgängen, Ausbildung oder Arbeit ein.
  • Vermittlung einer realistischen Einschätzung zur angestrebten Lebenssituation bzw. was dafür nötig ist

Gesundheitsfürsorge

  • Entwicklung eines Verständnisses für das eigene geistige, körperliche und seelische Empfinden
  • Entwicklung eines sensiblen Blickes auf die eigene Gesundheit, angemessener und gesundheitsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper zu fördern.
  • Aufklärung über ggfs. Vorhandenen physische und psychische Erkrankungen und Suchtmittel- und Medienkonsum
  • Verantwortlicher Umgang mit der eigenen Sexualität und der des Partners/Partnerin. (Umgang mit Verhütungsmitteln, Anerkennung von Wünschen und Grenzen des Partners/ der Partnerin, Rücksichtnahme, etc.)

Persönliche Entwicklung

  • Eigenverantwortlich Leben und Handeln
  • Zeitmanagement entwickeln
  • Akzeptanz von Kritik, positiver Umgang mit konstruktiver Kritik lernen
  • Eigene Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen erkennen und nutzen
  • Verbesserung der Beziehung zur Herkunftsfamilie und Ablösung von den Eltern
  • Soziale und emotionale Belastbarkeit stärken
  • Aufbau sozialer Kontakte bzw. Erhalt dieser

Die Jugendlichen in der Verselbstständigung leben zusammen mit allen anderen Kindern in der stationären Wohngruppe. Durch gezielte Absprachen zwischen dem Jugendlichen, den Eltern, den Mitarbeitenden der Wohngruppe und dem Jugendamt, wird festgelegt in welchen Bereichen der Jugendliche mehr Verantwortung für sich und sein Leben übernimmt. Diese Absprachen sind sehr individuell und können jederzeit angepasst werden, z.B. wenn alle Beteiligten merken, dass eine Überforderung des Jugendlichen droht oder wenn man merkt, dass man dem Jugendlichen mehr zutrauen kann. Das heißt die Jugendlichen erhalten weiterhin so viel Betreuung/Anleitung durch die stationäre Wohngruppe wie nötig, haben aber in einzelnen Bereichen die Möglichkeit selbstständig zu agieren bzw. sich auszuprobieren.