Eingliederungshilfe

Aufsuchende Unterstützung – Schwerpunkt Junge Erwachsene nach SGB IX

In der Aufsuchenden Unterstützung (ehemals Betreutes Wohnen Junge Erwachsene) arbeiten wir mit jungen Erwachsenen, die eine psychische Beeinträchtigung aufweisen. Die Leistungen werden auf der Rechtsgrundlage des SGB IX Eingliederungshilfe erbracht. Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit den betreuten Menschen, ihren Willen und ihre Ziele zur Veränderung der derzeitigen Lebenssituation zu erarbeiten. Dabei betrachten wir die gesamte Lebenssituation, inklusive der sozialen Verhältnisse und der vorhandenen Ressourcen.

Die Aufsuchende Unterstützung unterliegt Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  • Es wurde eine psychische Beeinträchtigung von einem Facharzt/ einer Fachärztin diagnostiziert.
  • Es besteht ein Veränderungswille „Ich bin bereit, etwas dafür zu tun, das meine Lebenssituation stabil bleibt oder sich in meinem Interesse weiterentwickelt.“
  • Die zu betreuende Person hat ihren Wohnsitz im Vogelsbergkreis.
  • Es besteht ein Wille zur Verselbstständigung – ganz nach dem Motto „Wie können wir Ihnen helfen, damit Sie uns wieder loswerden wollen?“

Genaueres können Sie der Internetseite des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (im folgenden LWV abgekürzt) entnehmen.

Wessen wir am meisten im Leben bedürfen, ist jemand, der uns dazu bringt, das zu tun, wozu wir fähig sind. (Ralph Waldo Emerson)

In der Zusammenarbeit mit den betreuenden Personen möchten wir die individuellen Fähigkeiten für ein selbstbestimmtes Leben erarbeiten und verfestigen. Die Grundlage hierfür ist ein Betreuungsvertrag – wir verwenden das Instrument PIT (Personenzentrierter Integrierter Teilhabeplan). Der PIT wird gemeinsam mit dem Fachdienst des LWV erarbeitet und hält die grundlegenden Rahmenbedingungen und Ziele der Einzelpersonen fest. Der Inhalt kann je nach Veränderung der Lebenssituation verändert und erweitert werden.

Wenn Sie konkrete Fragen zur Antragstellung, dem Ablauf und der Dauer der Hilfe, bzw. dem zeitlichen Rahmen haben, können Sie sich über die psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle der Vogelsberger Lebensräume beraten lassen. Darüber hinaus können Sie sich natürlich auch bei anderen Anbietern beraten lassen.

  • Das Aufsuchen der Menschen in ihrem gewohnten Umfeld
  • Persönliche Kompetenzen und Fähigkeiten stabilisieren und fördern
  • Unterstützung in allen Lebensbereichen mit dem Ziel größtmöglicher Eigenständigkeit
  • Beratung und Förderung im Bereich alltagspraktische Fertigkeiten (Kochen, Waschen, Geld einteilen, Körperpflege, Wohnraumpflege)
  • Unterstützung bei Integration in Schule, Ausbildung, Beruf
  • Unterstützung bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Unterstützung und Beratung bei der Bewältigung von Krisen
  • Beratung und Unterstützung in rechtlichen und finanziellen Fragen (Lebensunterhalt, Schulden, Reha)
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Reflexion der bisherigen Lebensführung
  • Erlernen eines angemessenen Umgangs mit der eigenen Erkrankung
  • Unterstützung bei dem Erhalt der vorhandenen Kompetenzen bzw. dem Erwerb verlorengegangener oder dem gegebenenfalls Aufbau neuer Kompetenzen

Diese Liste stellt eine Auswahl dar, auch darüber hinaus können Themen und Angebote möglich sein.

Die Freiheit der Menschen fördern wir, indem wir sie nach Kräften dabei unterstützen, sich so zu entwickeln, dass sie unsere Hilfe nicht mehr benötigen.

Weitere Angebote

Neben der Aufsuchenden Unterstützung – Schwerpunkt Junge Erwachsene bieten die Vogelsberger Lebensräume gGmbH weitere Angebote und Einrichtungen an, die in enger Abstimmung mit dem Vogelsbergkreis und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen entstanden sind.

Mehr Informationen | Vogelsberger Lebensräume

  • Hilfe gibt es in allen Bereichen des Alltags, in denen ich nicht alleine zurechtkomme und keine Hilfe von Freunden oder Familienmitgliedern bekomme.
  • Ich kann Hilfe bei allem erhalten, was mir notwendig und wichtig erscheint:
  • Papierkram erledigen, Post öffnen, Formulare verstehen und ausfüllen
  • Infos bekommen, was man in der Freizeit alles so machen kann, allein oder mit anderen zusammen.
  • Termine mit Ärzten begleiten, um zu verstehen was da gesagt wird, gemeinsam überlegen was mir gut tut, damit ich besser mit meiner Erkrankung leben kann und darüber sprechen was mich ärgert, traurig oder fröhlich macht.
  • Ich bekomme Tipps, wenn ich selber nicht mehr weiß, wo ich in meiner Wohnung anfangen soll Ordnung zu halten.
  •  Ich bekomme Unterstützung, wie ich einen bezahlbaren Einkauf hinbekomme und daraus Essen zubereiten kann. 
  • Was ich will, meine Ziele werden im Betreuungsvertrag aufgeschrieben, wenn sich rausstellt, dass ich etwas anderes will, muss das geändert werden.
  • Der LWV zahlt die Hilfe (meistens), wenn er sein Okay gibt, kann die Hilfe starten.
  • Ich mache dann Termine mit dem Mitarbeiter aus, der für mich zuständig ist und wir arbeiten an meinen Zielen.
  • Wenn ich das alles nicht mehr möchte, kann ich die Aufsuchende Unterstützung jederzeit beenden.
  • Die Vogelsberger Lebensräume können es auch beenden, z.B. wenn ich mich nicht an die Verabredungen halte oder wir zusammen entscheiden das keine Hilfe mehr nötig ist.