Flexible Hilfen

Im Rahmen der Flexiblen Hilfen begleiten wir in der „Alten Gärtnerei“ Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien und Eltern. Diese vereinen aufsuchende/ambulante, stationäre und tagesstrukturierende Angebote („Hilfen unter einem Dach - HueD“). Arbeiten im Rahmen der Flexiblen Hilfen heißen für uns Beratung, Begleitung und Unterstützung.

Ziel unserer sozialpädagogischen Arbeit ist es,  soviel Unterstützung wie nötig, so wenig wie möglich. 

Das heißt:

  • Betreuende soweit zu stärken, dass sie ihr bisheriges Leben realistisch reflektieren,
  • mit dem Wissen neue Ideen für ihre Lebensführung entwickeln
  • mit zukünftigen Problemen eigenständig umgehen können

Unsere Angebote sind an den Bedarfen unser Betreuenden angepasst und nicht umgekehrt.

Neben der direkt an den Bedürfnissen ausgerichteten Hilfe arbeiten wir ebenfalls an fallunabhängigen Angeboten. Dabei sind uns Kooperationen mit anderen Trägern ebenso wichtig, wie der präventive Gedanke.

Kostenträger ist das Jugendamt. Sollten Sie Interesse oder Fragen zu einem beschriebenen Angebot haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt Vogelsbergkreis.

Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch in seinem konkreten Lebensumfeld über Ressourcen verfügt, die er zur Bewältigung seiner Lebenssituation nutzen kann.

Unsere Leistungen der Jugendhilfe

In der Ausgestaltung der Leistungen machen wir Angebote, die auf Grundlage des im Vogelsbergkreis vereinbarten Prinzips der Sozialraumorientierung erfolgen.

  • Einzel, Eltern- und Familiengespräche                              
  • Kriseninterventionen  
  • Netzwerkarbeit
  • systemische Betrachtung/ Arbeit
  • kollegiale Fallberatung
  • Hilfeplangespräche
  • Unterstützung, Beratung und Anleitung
  • Motivierende Gesprächsführung
  • Sozialraumorientierung
  • Eltern-Kind-Angebote                                
  • Kunstatelier   
  • Marte Meo
  • geschlechtsspezifische Gruppenangebote
  • Bewegungsraum
  • Nutzung von Angeboten im Sozialraum
  • Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, Familien und junge Erwachsene wie Vereine, Musikschule, Bücherei, Freizeiteinrichtungen

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

„Begleiteter Umgang“ ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und eine Leistung, die wir als freier Träger der Kinder und Jugendhilfe anbieten. Kinder haben das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Dabei begleiten wir als dritte und neutrale Person den Umgang zwischen einem oder mehreren Kindern und den Umgangsberechtigten (Elternteile und/oder wichtige Bezugspersonen). Das Wohl und der Schutz des Kindes haben währenddessen die höchste Priorität. Als Einrichtung können wir Räume zur Verfügung stellen, um in besonders konfliktreichen Familienkonstellationen einen Ort der Neutralität zu gewährleisten.

Ziele des Begleitenden Umgangs sind:

  • Aufbau und Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes oder zu anderer wichtigen Bezugspersonen
  • Verbesserung der Beziehungsqualität
  • Beratung zu Erziehungsfragen und dem Umgang mit dem Kind  
  • Sensibilisierung auf das Wohl und den Schutz des Kindes sowie dessen Bedürfnisse

In den meisten Fällen, in denen ein Begleiteter Umgang sinnvoll erscheint, verweist das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht per Gerichtsbeschluss die betroffenen Personen an uns. Nach §18 Abs. 3 SGB VIII Umgangsrecht der Kinder ist der Begleitete Umgang eine Pflichtleistung der Jugendhilfe und somit kostenfrei.

Wir bieten eine Beratung zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und 4 KKG durch unsere „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ an. Wenn Anhaltspunkte auftreten, die auf die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen schließen lassen, haben die Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Ärzte, Tagesmütter, usw.) Anspruch auf die Beratung durch die insoweit erfahrene Fachkraft und können diese hinzuziehen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Erziehungsbeistand – umgangssprachlich bekannt unter Einzelfallhilfe - fokussiert sich in seiner Arbeit auf Kinder und Jugendliche. Sie erhalten Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Entwicklungs- und Alltagsproblemen unter Einbezug ihrer persönlichen und sozialen Ressourcen. Den betreuenden Personen wird ein Ansprechpartner, eine Ansprechpartnerin zur Seite gestellt, damit sie sich gehört und verstanden fühlen. Die konkreten Themen beziehen sich auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.

Themen können sein:

  • Unterstützung und Begleitung bei individuellen oder familiären Problemen
  • Bewältigung von Krisen
  • Stärkung der Beziehungsqualität zwischen Kind und Erziehungsberechtigten
  • Förderung von sozialen und emotionalen Kompetenzen
  • Bewältigung von Entwicklungsaufgaben
  • Verselbstständigung des Jugendlichen

Die konkreten Ziele werden in einem Hilfeplangespräch zwischen dem Kind/Jugendlichen, dessen Familie, dem Jugendamt sowie der fallführenden Fachkraft festgelegt, in einem Dokument – bei uns Zielfindung oder Wirkungskontrolle - niedergeschrieben und spätestens alle sechs Monate auf Aktualität überprüft. In der konkreten Umsetzung bedeutet dies, dass neben Einzelgesprächen auch regelmäßigen Gesprächen mit der Familie und freizeitpädagogische Aktivitäten im Einzel- und/oder Gruppensetting stattfinden  können.

Ziel der aufsuchenden Maßnahme ist es, dass junge Volljährige (ab dem 18. Lebensjahr) in ihrem Lebensumfeld eine Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt wird. Grundsätzlich liegt der Verselbstständigung eine Bereitschaft zugrunde, seine Ziele zu formulieren und an seiner Lebensplanung aktiv mitzuarbeiten.

Diese werden in einem Hilfeplangespräch zwischen dem jungen Volljährigen, dem Jugendamt sowie der fallführenden Fachkraft festgelegt, in einem Dokument – bei uns Zielfindung oder Wirkungskontrolle - niedergeschrieben und spätestens alle sechs Monate auf Aktualität überprüft.

Themen können sein:

  • Herausarbeitung und Stärkung der eigene Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen
  • Aufbau einer Tagesstruktur
  • Verfestigung oder Erwerb von Alltagskompetenzen wie Kochen, Einkaufen, Reinigung der eigenen Räume
  • Umgang mit den eigenen Finanzen
  • Bildung, Schule und berufliche Orientierung
  • Gesundheitsfürsorge
  • Unterstützung bei Wohnungssuche
  • Beteiligung am sozialen Leben

In der konkreten Umsetzung bedeut dies, dass sich die fallführende Fachkraft als Couch sieht , der mit dem jungen Erwachsenen Handlungsstrategien entwickelt, um den Anforderungen des Erwachsenenlebens gerecht werden zu können. Die Klienten werden mit einer steigenden Zahl von Aufgaben und Verantwortung betraut. Diese Absprachen sind sehr individuell und können jederzeit angepasst werden, z.B. wenn alle Beteiligten merken, dass eine Überforderung des jungen Erwachsenen droht oder wenn man merkt, dass man ihm mehr zutrauen kann.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante, intensive und präventive Leistung im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Die konkreten Ziele werden in einem Hilfeplangespräch zwischen dem Kind/Jugendlichen, dessen Familie, der fallführenden Fachkraft und dem  Jugendamt festgelegt. In einem Dokument – bei uns Zielfindung oder Wirkungskontrolle - niedergeschrieben und spätestens alle sechs Monate auf Aktualität überprüft.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe arbeitet familienergänzend und unterstützt die Familien bei

  • der Bewältigung des Alltags
  • Erziehungsaufgaben
  • Finden von Lösungen für Konflikte und Krisen
  • Kontakt mit Ämtern und Institutionen
  • Einfinden in die Elternrolle

Ziel unserer Arbeit ist immer: Hilfe zur Selbsthilfe. Familien sollen dazu befähigt werden, den familiären Lebensalltag besser als bisher bewältigen zu können. Das heißt alle Pflichten und notwendigen Erledigungen im Alltag  bleiben in der Verantwortung der Familie. Voraussetzung dazu ist die Bereitschaft der Familie etwas verändern zu wollen. Wir unterstützen die gesamte Familie dabei ihre Stärken und Ressourcen ins Familiensystem einzubringen.

In der praktischen Umsetzung gehört also folgendes zu unserer Arbeit:

  • Kontakt mit Ämtern, Schulen und anderen Einrichtungen,
  • Haushaltsgestaltung
  • Freizeitgestaltung
  • Schulangelegenheiten
  • Beratende Hilfen bei z.B. persönlichen Problemen, Erziehungsschwierigkeiten, Partnerschaftsproblemen usw. können Teil der Unterstützung sein.

Was wir nicht sind:

  • Professionelle Reinigungskräfte und Haushaltshilfen
  • Fahrdienst oder Umzugsunternehmen
  • Einkaufsservice oder Anwälte

Die Rechtliche Grundlage für Sozialpädagogische Familienhilfe findet sich im SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 31. Die Kosten der Hilfe werden vom zuständigen Jugendamt getragen, Anträge auf Familienhilfe

müssen dorthin gerichtet werden. Grundsätzlich steht eine SPFH allen Familien offen und basiert in der Regel auf Freiwilligkeit.

Jedoch kann im Rahmen von Kindeswohlgefähdrung eine verpflichtende Maßnahme durch das Jugendamt auferlegt werden.

Um was geht es bei der System Bedarfsermittlung

Die Systembedarfsermittlung zielt darauf ab, sich ein Gesamtbild der Familie zu verschaffen und zusätzlich jedes Familienmitglied als Einzelnen in den Blick zu nehmen.

Die Ressourcen und Netzwerke der Familie sollen ebenso Berücksichtigung finden, wie vorhandene Probleme.

Ziele

Mit dieser Methode soll eine Ermittlung des „Ist“ Zustands der Familie stattfinden. Dabei soll der Fokus darauf liegen, schon in der Familie innewohnende Lösungsansätze zu erkennen bzw. mit dem Wissen über familiäre Ressourcen zu entwickeln. Dafür nutzen wir verschiedene Methoden aus der systemischen Beratung und Therapie, des Motivational Interviewing, des Züricher Ressourcen Modells usw.

Auftragsklärung

Entscheidend ist bei der System Bedarfsermittlung, im Gegensatz zu einer Zielfindung oder Wirkungskontrolle, dass eine klare Fragestellung des Jugendamtes vorausgeht.

Im Abschlussbericht sollen diese Fragen gezielt beantwortet werden. Daher hat das Erstgespräch mit dem Jugendamt und der Familie einen hohen Stellenwert, um den genauen Auftrag und die Rahmenbedingungen zu klären. 

Am Ende entsteht ein praxisnaher, differenzierter Bericht aus dem sich Perspektiven und Empfehlungen unter Einbezug der Erwartungen der Familie ableiten lassen.

Voraussetzungen unsererseits

Die Systembedarfsermittlung erfolgt ausschließlich im Tandem und ist auf 2-3 Monate angelegt. Termine werden individuell mit der Familie vereinbart, mögliche Vorgaben des Jugendamtes sind dabei zu berücksichtigen.

Diese Form der Unterstützung für Kinder und Jugendliche orientiert sich an den Bedarfen, Zielen und Bedürfnissen der zu betreuenden Person. Darüber hinaus werden die Eltern in die Hilfe einbezogen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Mitwirkung aktiviert, denn sie sind und bleiben in der Verantwortung für ihre Kinder.

Die Basis des tagesstrukturierenden Bereichs ist der HueD-Standort „Alte Gärtnerei“, wobei sich diese auf das zu Hause und den gesamten Sozialraum erweitern kann.

Zu der tagesstrukturienden Jugendhilfe zählen:

  • Strukturierung des Alltags
  • Unterstützung bei den Hausaufgaben
  • Enge Vernetzung mit den KiTas, KiGas oder Schulen
  • Individuelle Planung und Begleitung zu Freizeitaktivitäten
  • Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
  • Begleitung zu Vereinen und anderen Freizeitaktivität
  • Nachbetreuung einer stationären Maßnahme

Die konkreten Ziele werden in einem Hilfeplangespräch zwischen dem Kind/Jugendlichen, dessen Familie, dem Jugendamt sowie der fallführenden Fachkraft festgelegt, in einem Dokument – bei uns Zielfindung oder Wirkungskontrolle - niedergeschrieben und spätestens alle sechs Monate auf Aktualität überprüft.

Sollten diese Ressourcen verborgen oder verschüttet sein, stehen wir ihm dabei zur Seite, die eigenen Stärken und positiven Kräfte aufzuspüren und zu aktivieren.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen zählen neben der direkten Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und Familien und der Unterstützung beim Erreichen ihrer individuellen Ziele, auch die Fallübergreifende und Fallunspezifische Arbeit.

Fallübergreifende Arbeit

Unter der Fallübergreifenden Arbeit verstehen wir Aktivitäten und Angebote, die sich primär nach den Interessen und Bedarfen unserer Klienten und somit den Leistungsberechtigten nach dem SGB VIII richten, wobei auch durchaus Kinder, Jugendliche, Familien und junge Erwachsene daran teilnehmen dürfen, die sich (noch) nicht im Leistungsbereich des SGB VIII befinden. Im Umkehrschluss heißt das, ist uns kein Bedarf bekannt, halten wir kein Angebot vor!

Konkret bedeutet dies, dass wir als freier Träger Einzel- und Gruppenaktivitäten anbieten, die für Interessierte frei zugänglich sind.

Darunter können fallen:

  • Angebote für junge Erwachsene, z.B. kulinarischen S(ch)nack
  • Ferienprogramm
  • Krabbel- und Bewegungsangebote
  • Mädchen- und Jungenangebote
  • Verselbstständigungsgruppe

Das Ganze lebt durch die Teilnahme und Mitgestaltung der Teilnehmenden. Außerdem ist es uns wichtig nichts zu organisieren, was es schon gibt. Daher unterstützen wir unsere Klienten auch bei der Suche nach entsprechenden Freizeitaktivitäten im Sozialraum.

Fallunspezifische Arbeit

Auf der Grundlage der Sozialraumorientierung eignen wir uns als Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Wissen über bestehende Ressourcen im Sozialraum an. Dazu zählen Netzwerkarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen, um Wissen über bereits bestehende Angebote zu erweitern und gegebenfalls gemeinsam Angebote gestalten zu können, sobald ein entsprechender Bedarf bekannt wird. Diese Ressourcen werden bereits im Vorfeld gesammelt, ohne zu wissen, ob sie für einen zukünftigen Fall notwendig sein können. Doch genau so sind letztendes kurze und schnelle Wege möglich, sobald der Bedarf erforderlich ist.