Ausstellung von Spendenquittungen
Für die Spende, welche Sie unserem Verein so großzügig haben zukommen lassen, danken wir Ihnen von Herzen.
Mit diesem finanziellen Beitrag geben Sie uns allen Ansporn, auch weiterhin engagiert und motiviert Menschen zu helfen.
Für eine Spendensumme unter 300,- EUR pro Jahr reicht gemäß § 50 Abs. 4 Satz Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (Stand 09/2022) eine Kopie Ihres Kontoauszugs mit dem Verwendungszweck „Spende“. Bei Spenden ab 300,- EUR füllen Sie bitte die Pflichtfelder* in untenstehendem Formular aus. Die Spendenbescheinigung erhalten Sie in den nächsten Tagen auf dem Postweg.