Aufsuchende Unterstützung
Im Rahmen Aufsuchender Unterstützung sollen Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung begleitet werden, um sich im Alltag zurechtzufinden und persönliche Angelegenheiten weitgehend allein zu regeln. Dabei werden die gesamte Lebenssituation und die sozialen Verhältnisse der Menschen berücksichtigt. Je nach Erfordernis werden Probleme der Beziehung, des gesellschaftlichen Umgangs, des Wohnens, des Arbeitens oder der Behandlung angesprochen. Die Mitarbeiter*innen stellen vor allem sicher, dass vertraute Ansprechpersonen in akuten Problemsituationen erreichbar sind. Die Leistung ist grundsätzlich freiwillig. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Unser Angebot
- Das Aufsuchen der Menschen in ihrer gewohnten Umgebung
- Unterstützung in allen Lebensbereichen mit dem Ziel, ein eigenständiges Leben zu führen
- Beratung und Förderung im Bereich alltagspraktischer Fertigkeiten
- Beratung und Unterstützung in rechtlichen und finanziellen Fragen (Lebensunterhalt, Rente, Reha, etc.)
- Unterstützung bei der Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu Mitmenschen, zum Nachbarn, etc.
- Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen
Die Leistungen werden auf der Rechtsgrundlage des SGB IX Eingliederungshilfe erbracht. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sich im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften mit seinem Einkommen und Vermögen an der Finanzierung der Leistungen zu beteiligen. Eine wirtschaftliche Prüfung wird seitens des Kostenträgers durchgeführt.