Filmvorführung mit brisanter Aktualität

Lichtspielhaus Lauterbach zeigt „Eleanor & Colette“ - anschließend Diskussionsrunde mit Chefarzt Dr. Friedrich Jungblut.

Zu einem Themenabend mit anschließendem Gespräch mit dem Chefarzt der Psychiatrie und Psychotherapie am Krankenhaus Eichhof, Dr. Friedrich Jungblut, laden das Lichtspielhaus Lauterbach und der Förderverein Psychiatrie Vogelsberg e. V. am Samstag, 25. August, 20 Uhr, ins Lauterbacher Lichtspielhaus, Neuer Steinweg 27, ein.

Gezeigt wird der Film „Eleanor & Colette“, der auf einem wahren Fall basiert. Es geht um die Freundschaft zwischen der an Schizophrenie leidenden Eleanor Riese - gespielt von Helena Bonham Carter - und ihrer Anwältin Colette Hughes, nicht minder hochkarätig besetzt mit Oscar-Preisträgerin Hilary Swank.

Seit ihrem 25. Lebensjahr leidet Eleanor Riese an paranoider Schizophrenie, schließlich lässt sie sich freiwillig in ein Krankenhaus in San Francisco einweisen. Dort wird ihr Leiden jedoch nur schlimmer. Grund dafür sind laut Riese die Medikamente, die ihr ohne die eigene Zustimmung verabreicht werden. Riese wird zwangsweise ruhiggestellt und in einem Isolationsraum untergebracht. Die Patientin beschließt daraufhin, das Krankenhaus zu verklagen.

Der scheinbar aussichtslose Fall wird von der ehemaligen Krankenschwester und Patientenrechtsanwältin Colette Hughes übernommen. Hughes plant, gemeinsam mit Riese einen Präzedenzfall für das Mitspracherecht der Patienten zu erstreiten. Die beiden ungleichen Frauen ziehen vor den Obersten Gerichtshof von Kalifornien.

Begrüßt werden die Zuschauer an diesem besonderen Kinoabend von Chefarzt Dr. Friedrich Jungblut, der im Anschluss an den Film die Fachabteilung Psychiatrie und Psychotherapie am Krankenhaus Eichhof, den Förderverein Psychiatrie Vogelsberg e. V. sowie die Angehörigengruppe vorstellen wird. Es werden auch Symptome, notwendige Untersuchungen, Behandlungskonzepte, Therapieverfahren, Medikationen und aktuelle Entwicklungen der Forschung zum Thema Psychosen/Schizophrenie erläutert.

„Das Thema hat umso mehr Aktualität, als dass das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich am 24. Juli ein Urteil zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Fixierung von Patienten in öffentlich-rechtlicher Unterbringung gefällt hat“, erklärt Dr. Jungblut. Zum genauen Wortlaut und den damit verbundenen Maßnahmen, die von Kliniken und Einrichtungen gefordert werden, wird sich der Chefarzt ebenso äußern, wie Fragen aus dem Auditorium beantworten.