Der „richtige Schritt“

Ab 2020 erhält das Lauterbacher Krankenhaus 400 000 Euro jährlich / Erdmann: „Seitens des Bundes ein sehr guter Ansatz“.

„Auf jeden Fall freuen wir uns“, kommentiert Dr. Christof Erdmann, Verwaltungsdirektor des Lauterbacher Eichhofkrankenhauses, die gute Nachricht des Bundes. Denn ab 2020 sollen ausgewählte Krankenhäuser auf dem Lande mit 400 000 Euro jährlich gefördert werden. Und das Lauterbacher Krankenhaus gehört zu den relativ wenigen Einrichtungen, die von dieser Unterstützung profitieren. Ob das allerdings mittelfristig die Probleme löse, bezweifelt der Verwaltungsfachmann.

War es längst überfällig, dass die Krankenhäuser auf dem Land unterstützt werden? „Auf jeden Fall“, antwortet Christof Erdmann. Es herrsche ohnehin ein Ungleichgewicht zwischen den Krankenhäusern, „weil wir im Gegensatz zu den Häusern in den Großstädten nicht wachsen, was die Bevölkerung betrifft“. Daher könnten Krankenhäuser im ländlichen Raum nur überleben, wenn sie Leistungen konzentrierten und in die Infrastruktur investierten. „Dazu kommt, dass viele Eingriffe, die früher stationär ausgeführt wurden, heute nun ambulant laufen.“

Die jetzige Förderung als Teil des Pflegepersonalstärkungsgesetzes sei auf jeden Fall der richtige Schritt, betont Erdmann. „In der großen Gesundheitspolitik geht ja eher der Trend dahin, die Krankenhäuser zu reduzieren.“ Derzeit gebe es in Deutschland rund 2000 Krankenhäuser. Erdmann rechnet vor: „Ob es in Frankfurt oder in Kassel ein Krankhaus weniger gibt, ist für eine Stadt dort nicht so ausschlaggebend wie auf dem Land. Regional ist eine gute ärztliche Versorgung und deren Unterstützung wichtig.“

Die Förderung in Höhe von 400 000 Euro, die von den 2000 Einrichtungen bundesweit nur 120 erhalten, sei zwar „mehr als der Tropfen auf den heißen Stein“, allerdings in Relation zum Gesamtumsatz des Eichhofkrankenhauses nur ein Prozent. „Dennoch ist das seitens des Bundes ein sehr guter Ansatz und wir freuen uns, dass wir dabei sind, wenn dies auch nicht ohne Grund der Fall ist. Wir haben nicht nur viele Beschäftigte, sondern ein Krankhaus ist auch ein wichtiger Standortfaktor sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute.“ Abgesehen von einer finanziellen Förderung gebe es allerdings noch mehr Baustellen, die es zu bewältigen gebe, wie den Fachkräftemangel. Die Förderung komme übrigens zustande, „über die Absenkung des Pflegezuschlages, das heißt es findet eine Umverteilung statt, die von den anderen Krankenhäusern finanziert wird“.

Volker Christe vom Stiftungsvorstand des Eichhof-Krankenhauses begrüßt die Förderung ebenfalls: „Das stärkt die Region.“ Und es gebe dem Haus die Möglichkeit, den Pflegekräften etwas zukommen zu lassen, was in der Vergangenheit länger nicht der Fall gewesen sei. Allerdings könne „das Fell des Bärens erst verteilt werden, wenn er erlegt ist“, so Christe. Und da es seit Bekanntgabe des Zuschusses noch keine Vorstandssitzung gegeben habe, „können wir jetzt noch nicht sagen, wie das Geld am sinnvollsten eingesetzt werden kann“. Doch generell sei der Stiftungsvorstand natürlich dankbar für die Unterstützung: „Es ist schön, dass wir dabei sind.“

Die jährliche Förderung sei „eine Top-Nachricht für Patienten wie Beschäftigte der beiden Kliniken und für die gesamte Region. Die dauerhafte Bundesförderung ist auch ein Beweis, dass die stärkere Unterstützung gerade für die ländliche Region angepackt und umgesetzt wird“, so Michael Brand, Vogelsberger Abgeordneter der CDU im Bundestag. „Das Ziel ist klar: Kurze Wege, schnelle Erreichbarkeit, eine hochwertige wie flächendeckende medizinische Versorgung.“ Bundestag und Bundesregierung hätten mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz die Stärkung der Krankenhäuser in ländlichen Regionen in den Blick genommen. Dazu zähle nun nach aktueller Einigung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung auch das Medizinische Zentrum Eichhof.

WAS STECKT HINTER DER FÖRDERUNG?

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt, informiert die Pressestelle von Michael Brand (CDU). Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit werde sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden könnten. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. „Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht“, so Brand.

Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.