Einzelbetreuung
Einzelbetreuung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
(auch bei Doppeldiagnosen = psychische Erkrankung + Suchterkrankung)
Ziel der Betreuung ist es, die jungen Menschen und ihre Familiensysteme anhand ihrer Fähigkeiten die bestmöglichen Entwicklungschancen für ein selbstverantwortliches Leben zu ermöglichen und damit die Integration der jungen Menschen in unsere Gesellschaft zu fördern. Unsere besonderen Erfahrungen im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen, die systemische Sichtweise in Bezug auf Veränderungsprozesse, Verhaltensweisen im Kontextbezug, die Arbeit mit dem sozialem Umfeld (Familie, Schule, soziale Bindungen) und unsere pädagogische Idee von sozialem Lernen in der Gruppe sind Eckpfeiler unserer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen.
Unsere Aufgaben
Grundlage ist die individuelle Zielvereinbarung und Hilfeplanung mit dem jungen Mensch.
- Unterstützung in allen Lebensbereichen mit dem Ziel größtmöglicher Eigenständigkeit
- Persönliche Kompetenzen und Fähigkeiten stabilisieren und fördern
- Beratung und Förderung im Bereich alltagspraktische Fertigkeiten
- Unterstützung bei Integration in Schule, Ausbildung, Beruf
- Beratung und Unterstützung in rechtlichen und finanziellen Fragen (Lebensunterhalt, Schulden, Reha)
- Hilfe bei Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu Mitmenschen
- Hilfe bei der Bewältigung von Krisen
- Erlernen eines angemessenen Umgangs mit der eigenen Erkrankung
Unsere Angebote
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für junge Menschen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige)
- Ambulant Betreutes Wohnen für junge Volljährige
- Betreutes Wohnen für junge Volljährige in Wohngemeinschaft
Die Leistungsgrundlage für die ambulante Betreuung ist je nach Zuständigkeit des Einzelfalls im Sozialgesetzbuch VIII oder XII zu finden.
(siehe dazu § 27 SGB VIII i. V. m. §§ 30, 35 SGB VIII, §§ 35a sowie bei jungen Volljährigen i. V. m. 41 SGB VIII oder § 53 SGB XII)


