Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen für junge Volljährige in der Wohngemeinschaft Lauterbach
Ein Angebot für junge psychisch erkrankte Volljährige von 18 bis 27 Jahren, für die das Wohnen in einer betreuten Wohngruppe die geeignete Wohnform ist, um für sich neue Perspektiven zu entwickeln. Die Wohngruppe als familienähnliches Milieu bietet den jungen Menschen eine angstfreie, sichere Atmosphäre, in der sie sich akzeptiert fühlen, Halt, Orientierung und Anerkennung erfahren können. Die Beziehungsarbeit und das entstehende Spannungsfeld zwischen Annahme/Geborgenheit und weitestgehender Autonomie werden hierbei zum methodischen Konstrukt individueller Lernerfahrungen.
Unsere Aufgaben
Grundlage ist die individuelle Zielvereinbarung und Hilfeplanung mit dem jungen Menschen
- Persönliche Kompetenzen und Fähigkeiten stabilisieren und fördern
- Unterstützung in allen Lebensbereichen mit dem Ziel größtmöglicher Eigenständigkeit
- Beratung und Förderung im Bereich alltagspraktische Fertigkeiten (Kochen, Waschen, Geld einteilen, Körperpflege, Wohnraumpflege)
- Unterstützung bei Integration in Schule, Ausbildung, Beruf
- Unterstützung bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung
- Beratung und Unterstützung in rechtlichen und finanziellen Fragen (Lebensunterhalt, Schulden, Reha)
- Hilfe bei Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu Mitmenschen
- Hilfe bei der Bewältigung von Krisen
- Erlernen eines angemessenen Umgangs mit der eigenen Erkrankung
Unser Angebot
- Ambulante Betreuung nach individueller Absprache
- Präsenszeiten in der Wohngruppe (auch an Wochenenden)
- Rufbereitschaft rund um die Uhr
- gemeinsame Freizeitaktivitäten
- Dauer: Nach individueller Hilfeplanung/zunächst für ein Jahr
- Ausschlusskriterien
- Suchtkranke und Drogenabhängige therapiebedürftige junge Erwachsene
- Junge Volljährige mit akuter Suizidalität
Die Leistungsgrundlage für die ambulante Betreuung ist je nach Zuständigkeit des Einzelfalls im Sozialgesetzbuch VIII oder XII zu finden.
(siehe dazu § 27 SGB VIII i. V. m. §§ 30, 35 SGB VIII, §§ 35a sowie bei jungen Volljährigen i. V. m. 41 SGB VIII oder § 53 SGB XII)


