Familienhilfe, Jugendhilfe und ambulante Betreuungen für junge Volljährige
Seit vielen Jahren beraten und betreuen die Vogelsberger Lebensräume junge, psychisch erkrankte Erwachsene und Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil im Rahmen ihrer sozialpsychiatrischen Angebote (Betreutes Wohnen, Tagesstätte, Wohnheim, Begleitetes Wohnen in Familien, Betreutes Wohnen Sucht).
Auf der Grundlage dieser langjährigen Erfahrungen machen die Vogelsberger Lebensräume ab 1. Januar 2010 spezifische Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien.
Kostenträger und Finanzierung der Leistung
Die Leistungen der Sozialpädagogischen Einzelbetreuung für junge Menschen (auch bei Doppeldiagnosen), des Betreuten Wohnens für junge Volljährige in Wohngemeinschaft und der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden auf der Grundlage des SGB VIII erbracht und durch den Träger der Jugendhilfe finanziert.
Die Leistungen des Betreuten Wohnens, der ambulanten Betreuung in Wohngemeinschaft, werden ab dem 23. Lebensjahr auf der Rechtsgrundlage des SGB XII Eingliederungshilfe (§§ 53-60) erbracht. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sich im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften (§§ 82-96) mit seinem Einkommen und Vermögen an der Finanzierung der Leistungen zu beteiligen. Eine wirtschaftliche Prüfung wird seitens des Kostenträgers durchgeführt.
Kooperation
Durch die fachspezifische Vernetzung der Vogelsberger Lebensräume und der Jugend- und Drogenberatung - Suchthilfe im Vogelsbergkreis können spezielle Betreuungen für Kinder, Jugendliche und Familien mit Doppeldiagnosen angeboten werden. Für die Themenkomplexe Psychische Erkrankung und Sucht bietet die Form der Tandembetreuung viele Vorteile.
Gerne beraten wir Sie bei offenen Fragen.

- Julia Baumgärtel
Leitung
