Leistungsspektrum
Die Familie und der Gast werden durch Fachkräfte in allen relevanten fachlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen beraten und unterstützt.
Dazu gehört:
- Regelmäßiger qualifizierter Beratung in Form von Hausbesuchen
- Gewährleistung der Betreuungskontinuität durch zugeordnete Ansprechpartner
- Erstellung eines individuellen Kriseninterventionsplans bei Rückfall der schriftlich vereinbart wird und Teil des Betreuungsvertrages ist (siehe Anhang)
- Enge Zusammenarbeit mit einem psychiatrischen Krankenhaus, das über Erfahrungen mit Abhängigkeitserkrankten verfügt
- Vermittlung ergänzender Hilfsangebote, insbesondere Maßnahmen zur Tagesstruktur
- Erstellung eines Integrierten Behandlungs-/Rehabilitationsplanes (IBRP) und dessen Fortschreibung
- Förderung der Ressourcen des Gastes sowie der Familie
- Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Kostenträger, Familie, behindertem Menschen und dessen gesetzlichem Vertreter
- Krisenintervention, telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
- Regelmäßige Teilnahme an Supervision
- Dokumentation im Einzelfall und nach Ziffer 10 der Richtlinien BWF
- Vorstellung in der HPK
Die Kosten des Begleiteten Wohnens übernimmt auf Antrag und bei Zuständigkeit der überörtliche Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII oder der zuständige örtliche Sozialhilfeträger.
Das eigene Einkommen und Vermögen der betroffenen Personen wird wie üblich bei Inanspruchnahme von Sozialhilfemitteln in die Berechnung miteinbezogen.
Die finanziellen Aufwendungen bestehen zu gleichen Teilen aus dem Betreuungsgeld für die Gastfamilie und die Betreuungseinrichtung. Hinzu kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt für den Betroffenen, die Bekleidungspauschale und die Mietkostenpauschale.
Die Höhe der einzelnen Beträge wird jährlich den aktuellen Bestimmungen und Vorschriften angepasst.

- Silke Losekamm
Sozialpädagogin B.A.
Tel.: 0151 18771205
» eMail
Fuldaer Straße 12
36341 Lauterbach
